Neues aus der EU: Ausfuhrverbot für Kunststoffabfälle, Einführung strengerer Definitionen, effektivere Abfallüberwachung und Einführung einer Abfallausfuhr-Meldepflicht
14.02.2023Ein Teil des Abfalls wird recycelt, der Rest landet auf illegalen Deponien, verschmutzt damit die Umwelt und vergiftet so Menschen, Tiere und Pflanzen. Die derzeitige Situation ist auch ein wirtschaftliches Problem, da Ressourcen vergeudet werden und Chancen für die Recyclingindustrie in der EU verloren gehen. Darüber hinaus wirkt sich die starke Abhängigkeit der EU von der Verarbeitung bestimmter Abfallströme im Ausland zusätzlich negativ aus, wie im Zusammenhang mit den von Ländern wie China 2018 verhängten Einfuhrbeschränkungen deutlich wird.
Im Rahmen des Aktionsplans ‚Kreislaufwirtschaft‘ hat sich die EU dazu verpflichtet, dieses Problem anzugehen. Das Europäische Parlament fordert nun ein Verbot von Kunststoffexporten aus der EU.
Fortschritte im Europäischen Parlament
Der Bericht des Europäischen Parlaments schließt an die Verordnung der Europäischen Kommission vom November 2021 an, in der die neuen EU-Vorschriften für den Transport von Abfällen festlegt ist. Anfang Dezember 2022 genehmigte der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments einen Legislativbericht, in dem die Abgeordneten die Verordnung der Kommission unterstützten und einen Vorschlag zur Stärkung und wirksameren Gestaltung des Konzepts vorlegten. Konkret geht es um vier Schritte: ein Ausfuhrverbot für Kunststoffabfall, die Einführung einer strengeren Definition dessen, was unter dem Begriff ‚umweltschonende Wirtschaftsführung‘ zu verstehen ist, eine effektivere Überwachung des Abfallwirtschaftswesens und die Einführung einer Meldepflicht für die Ausfuhr von PVC-Abfällen.
Das Ziel dieser überarbeiteten Rechtsvorschriften ist ein wirksamerer Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, bei gleichzeitig maximaler Nutzung der Chancen, die Abfall für die EU im Rahmen der Ziele des Green Deals bieten, wozu auch eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Minimierung der Umweltverschmutzung zählen.
Unser Plastik, unser Problem
In dem verabschiedeten Bericht unterstützten die europäischen Abgeordneten eindeutig das Verbot der Verbringung aller für die Wiederverwertung innerhalb der Union bestimmten Abfälle in Drittländer. Nur unter wohlbegründeten, besonderen Umständen kann hiervon abgewichen werden. Ein weiteres Verbot sollte für die Ausfuhr von Gefahrengutabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder gelten. Die Ausfuhr von nicht gefährlichen Abfällen in Länder außerhalb der OECD sollte nur dann erlaubt werden, wenn das betreffende Land eine nachhaltige Abfallentsorgung nachweisen kann. Die Unterstützung des Exportverbots für Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Länder und das schrittweise Ende der Exporte in OECD-Länder innerhalb von vier Jahren durch die europäischen Abgeordneten ist ein wesentlicher Schritt.
Illegale Deponien
Illegale, nicht den Vorschriften für eine sichere Abfallentsorgung entsprechende Deponien stellen ein erhebliches Umwelt- und Gesundheitsrisiko dar. Das Hauptproblem ist deren unzureichende Wartung und Auslegung, wodurch Abfälle in Luft und Wasser gelangen und Schadstoffe wie Quecksilber oder Dioxine freisetzen können, die das menschliche Nerven-, Immun- bzw. Fortpflanzungssystem schädigen können und als Krebserreger bekannt sind. Darüber hinaus stehen illegale Deponien oft mit Korruption in Zusammenhang und behindern die lokale Entwicklung. Laut Eurojust zählt der Handel mit illegal transportierten, verarbeiteten, entsorgten bzw. recycelten Abfällen zu den vier schwersten Umweltverbrechen. Einer Studie aus dem Jahr 2021 zufolge erwirtschaftet der illegale Abfallhandel jährlichen Gewinne in Höhe von 3,7 bis 15,3 Milliarden Euro.
Der vom Europäischen Parlament mitgetragene Bericht fordert die Schaffung eines gezielten EU- Mechanismus zur Durchführung von Kontrollen, um illegale Abfallverbringungen aufzudecken und zu verhindern. Die verstärkte Fähigkeit zur Durchsetzung der Rechte durch die Mitgliedstaaten sollten mit Sanktionen und einer Verstärkung der Zusammenarbeit bei Inspektionen und Untersuchungen auf nationaler und EU-Ebene einhergehen.
Digitalisierung und Überwachung
Auf internationaler Ebene wird die Verbringung von Abfällen durch das 1992 in Kraft getretene Basler Übereinkommen geregelt. Dieses erlegt den Vertragsparteien, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten, sog. umweltbezogene Sorgfaltspflichten auf. Weiterhin verpflichtet dieses Übereinkommen dazu, die Menge der transportierten Abfälle so gering wie möglich zu halten – die Abfälle sollten so nah wie möglich am Ort ihrer Entstehung behandelt werden. Zum besseren Verständnis: Allein innerhalb der EU-Staaten werden jährlich rund 67 Milliarden Tonnen Abfall transportiert. Neuerdings ist es zwar weiterhin möglich, Abfälle zwischen den Mitgliedstaaten zu verbringen, allerdings werden ab nun Informationen über die Verbringung von Abfällen in einem zentralen digitalen System gespeichert. Damit sind Analysen zur Verbesserung der Abfallentsorgungseffizienz möglich. Zudem wird dadurch die Prozesstransparenz erhöht, da nicht vertrauliche Daten innerhalb des Systems für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein werden.
Der Bericht wurde im Januar durch das Plenum angenommen, auf den Standpunkt des Rates wird noch gewartet. Die Verordnung geht danach in den Trilog.